Aktuelle Informationen vom 24.03.2023
BITTE BEACHTEN:
Aktuell besteht keine Maskenpflicht im Haus. Zu Ihrem eigenen Schutz können Sie selbstverständlich eine Maske nutzen (mind. OP-Maske).
Bei Anreise benötigen Sie aktuell keinen Corona Nachweis mehr.
Alle Kurpatienten bei Anreise folgendes vorlegen:
- ärztliche Bescheinigung (Ihren Unterlagen zu entnehmen) für alle
- Masernschutzimpfung Nachweis
Kinder bis 5 Jahren dürfen nur mit einer symptomfreien Bescheinigung (Kinderarzt) anhand eines ärztlichen Attestes anreisen.
Das ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Kurmaßnahme.
Schwangerschaft
Bitte beachten Sie, dass wir Schwangere nur bis zur 20. Schwangerschaftswoche aufnehmen und es sich nicht um eine Risikoschwangerschaft handeln darf.
Wir behalten uns vor, ggfs. bereits reservierte Termine abzusagen.
Masernschutzimpfung
Ab dem 01.03.2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten oder bei der Betreuung durch eine Tagesmutter oder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen.
Genauso müssen auch Erwachsene, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, geimpft sein.
Das heißt auch für Ihre Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme in einer unserer Fachkliniken, die nach dem 01.03.2020 beginnt, müssen Sie und Ihre Kinder, wenn Sie/sie älter als ein Jahr, aber erst nach dem 31.12.1970 geboren sind geimpft sein.
Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.
Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann und ein ärztliches Attest hat, ist ausgenommen.
Der Nachweis erfolgt vor Ort:
- durch Vorlage des Impfpasses oder
- durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder
- durch Vorlage einer Titerbestimmung ( Fragen Sie bitte Ihren Hausarzt)
Übernachtung von Gästen
Ist möglich: mit Voranmeldung und nach Verfügbarkeit.